01.03.2018 | Packaging
Gemeinschaft Papiersackindustrie e. V. (GemPSI)

Lückenlose Rückverfolgbarkeit erhöht Produktsicherheit

 

Papiersäcke bieten einen sehr guten Produktschutz für die Verpackung pulverförmiger Lebensmittel wie Mehl, Stärke, Backmischungen oder Milchpulver. Zudem stellen die Hersteller deren lückenlose Rückverfolgbarkeit sicher, um ihren Kunden uneingeschränkte Produktsicherheit zu bieten.

Ein Rückruf von Papiersäcken kommt äußerst selten vor“, versichert Dag Kretschmer, Mitglied der Gemeinschaft Papiersackindustrie e. V. (GemPSI). „Der häufigste Anwendungsfall ist im Rahmen eines Audits. Da zeigen wir den Kunden auf, dass wir eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleisten können.“
Die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit basiert auf der EU-Verordnung Nr. 178/2002. Sie formuliert für alle Mitgliedstaaten verbindliche, allgemeine Grundsätze des Lebensmittelrechts. Diese werden in der EU-Rahmenverordnung 1935/2004, Artikel 17, für Verpackungen konkretisiert. Demnach müssen auch alle Verpackungshersteller, die innerhalb der Liefer­kette von Lebens- und Futtermitteln agieren, jederzeit genau darüber Auskunft geben können, woher die Rohstoffe für die Verpackung kamen, wann sie auf welcher Maschine hergestellt und wohin sie geliefert wurden. Weiterhin ist Rückverfolgbarkeit ein Teilaspekt der DIN ISO 9001, nach der alle Papiersackhersteller in Deutschland zertifiziert sind.
„In erster Linie sorgt die Rückverfolgbarkeit für die Sicherheit der Ver­braucher“, erläutert Dag Kretschmer. „Lebensmittel müssen in sicherenund qualitativ einwandfreien Verpackungsmitteln verpackt werden, von denen keine Gefährdung für Gesundheit oder Wohlbefinden ausgehen.“ Papiersäcke für Mehl, Backmischungen oder Lebensmittelzusatzstoffe kommen direkt mit ihrem Füllgut in Berührung. Hier könnte es theoretisch zu Kontaminationen oder Migrationen von Fremdstoffen in das Nahrungsmittel kommen.
Kraftsackpapier wird ausschließlich aus Frischfaser hergestellt, und bei der Papiersackproduktion werden nur lösemittelfreie Farb- und Klebstoffe verwendet. Damit sorgt die deutsche Papiersackindustrie für maximierte Sicherheit, damit keine Rückstände von Mineralöl oder anderen schädlichen Stoffen in die Lebensmittel gelangen können. „Die Rückverfolgbarkeit ist natürlich trotzdem gewährleistet, damit wir im seltenen Fall einer Kundenrückfrage schnell den Mangel identifizieren können“, sagt Dag Kretschmer. „Dabei ist das A und O die Kennzeichnung und detaillierte Dokumentation der Materialverbräuche und der Warenströme.“
Die für die Papiersackherstellung angelieferten Rohstoffe werden seitens der Lieferanten mit eindeutigen Chargennummern gekennzeichnet. Diese fließen in das Warenwirtschaftssystem des Papiersackherstellers ein. „So wird bei der Papiersackproduktion im Produktionsprotokoll genau festgehalten, welches Material aus welcher Charge in einem bestimmten Produktionsauftrag verwendet wurde“, beschreibt Dag Kretschmer das Verfahren in der Praxis. „Zudem wird die Produktion ebenfalls mit Chargennummern gekennzeichnet. Dies kann offen sichtbar auf dem Papiersack oder versteckt erfolgen, zum Beispiel in einer Klebenaht unter dem Ventil oder unter dem Standbodenblatt.“
Besteht später beim Kunden ein technisches Problem mit einem Sack, lässt sich anhand dieser Nummer nachvollziehen, wann der Sack mit welchem Material auf welcher Maschine produziert wurde. Der Papiersackhersteller kann entsprechend prüfen, ob es sich um eine einmalige kurzzeitige Qualitätsabweichung handelt oder ob noch weitere Chargen betroffen sein könnten, die zurückgerufen werden müssen.
Durch Verpackungsgrößen von maximal 25 kg Gesamtgewicht und dadurch kleineren Produktchargen lassen sich Papiersäcke einfach rückverfolgen und fehlerhafte Produkte schnell ausfindig machen. Bei Nahrungsmitteln wie bestimmten Milchpulvern wird durch Aufdrucken von Seriennummern sogar eine Rückverfolgbarkeit bis auf den einzelnen Sack ermöglicht.•
 

 
 
 
 

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