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  15.01.2019 | Point of Sale

Neues Verpackungsgesetz ist in Kraft getreten

Zum 1. Januar 2019 hat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst. Seither gelten für die Verpackungsentsorgung in Deutschland weitreichende neue Regeln, so dass deutlich mehr Verpackungen recycelt werden müssen. Zudem legen neue Standards fest, inwieweit eine Verpackung tatsächlich recyclingfähig ist.

Zu den neuen Standards gehören ein Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen und eine Orientierungshilfe zur Bemessung der Recyclingfähigkeit einer Verpackung, die den dualen Systemen hilft, ökologische Aspekte bei der Berechnung der Lizenzentgelte zu berücksichtigen. „Wir wollen, dass die Wirtschaft umfassend darüber nachdenkt, welche Verpackungen wirklich notwendig sind und welche Materialien umweltschonend zum Einsatz kommen. Weniger Verpackungen, diese aber besser recycelbar – das ist das Ziel“, erklärt dazu Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Zurzeit sind 130.000 Unternehmen in dem neu geschaffenen Verpackungsregister LUCID registriert. „Damit sind 70.000 Unternehmen mehr registriert als dies bisher bei den dualen Systemen der Fall war. Das ist ein guter Start“, berichtet Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und fügt hinzu: „Die hohe Anzahl an Anfragen von Erstinverkehrbringern, die nicht wissen, was Produktverantwortung ist, hat uns bestätigt, wie notwendig diese Maßnahme und auch das Verpackungsgesetz sind.“

Die Firmen- und Markennamen der registrierten Unternehmen sind über das Verpackungsregister LUCID öffentlich für alle sichtbar, sodass nicht nur die ZSVR, sondern zum Beispiel auch Verbraucher und Unternehmen künftig die Möglichkeit haben, Hersteller, Händler und Importeure auf die Übernahme ihrer Verantwortung zu überprüfen.

www.verpackungsregister.org