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  21.09.2021 | Ingredients

Online-Seminar zu Ethylenoxid

Europaweit sorgt das Thema Ethylenoxid (ETO) seit einiger Zeit für negative Schlagzeilen. Nun informieren die Juristen Dr. Uta Verbeek und Prof. Dr. Alfred Hagen in einem Online-Seminar über die Thematik.  

Nachdem in importiertem Johannisbrotkernmehl aus der Türkei, einem vielfach eingesetzten Verdickungsmittel, Spuren von ETO gefunden wurden, werden die Rufe nach umfänglichen Rückrufen von Lebensmitteln immer wieder laut. Für die Juristen Dr. Uta Verbeek und Prof. Dr. Alfred Hagen ist das Thema indes eher politisch als lebensmittelrechtliche Belastung zu sehen.

Dazu gibt es am Freitag, 24. September, von 10 bis 11 Uhr ein kostenloses Online-Seminar zu Ethylenoxid. Wie die beiden Juristen schreiben, hat sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit der „aktualisierten Stellungnahme Nr. 024/2021“ vom 1. September 2021 nun zum dritten Mal mit ETO beschäftigt. Anlass dafür ist eine eMail von Uta Verbeek und Alfred Hagen vom August 2021 an das BfR mit der Bitte um Bewertung der Stellungnahmen anderer Risk Assessment Bodies hinsichtlich 2-Chlorethanol (2-CE), einem Metaboliten von ETO. Denn in der Regel sei in den untersuchten Lebensmitteln nur 2-CE vorhanden, nicht jedoch ETO, heißt es in der Einladung zum Seminar. Allerdings ist in den meisten Prüfberichten aufgrund der rechtlichen Rückstandsdefinition 2-CE nur umgerechnet als Zwischenprodukt von ETO aufgeführt.

Interessierte können sich mit einer kurzen Mail an office@meyerlegal.de anmelden; die Teilnehmerzahl ist auf 250 begrenzt.

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