06.07.2007
BLL: Verbraucherinformationsgesetz verantwortungsvoll anwenden
„Dem nunmehr beschlossenen Gesetz ist das erkennbare Bemühen um die Sicherstellung eines solchen Interessenausgleichs zu entnehmen. Leider bleiben wichtige Forderungen der Lebensmittelwirtschaft unberücksichtigt“, heißt es in einer Mitteilung des BLL. Positiv zu bewerten seien der besondere Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und die angemessene verfahrensrechtliche Beteiligung der Unternehmen vor einer Offenlegung der sie betreffenden Informationen.
Ferner begrüßt die Lebensmittelwirtschaft, dass im Verbraucherinformationsgesetz auf einen unmittelbaren gesetzlichen Informationsanspruch gegen die Unternehmen verzichtet wird. Der BLL hatte im Gesetzgebungsverfahren mehrfach darauf hingewiesen, dass das Informationsverhalten der Unternehmen ein typisches Profilierungsinstrument im Wettbewerb darstellt und insoweit auch von den Unternehmen aktiv genutzt wird. Marken- und Kundenbindung durch intensive Verbraucherkommunikation ist ein bedeutendes Element des Marktes. Ein funktionierender Wettbewerb ist daher der wichtigste Garant für eine umfassende Information der Verbraucher.
Da die vorschnelle, ungeprüfte Offenlegung von Informationen für Unternehmen unumkehrbare sowie existenzgefährdende Konsequenzen haben kann, erwartet die Lebensmittelwirtschaft von den Vollzugsbehörden, dass die Sachverhaltsaufklärung und die gesetzlich vorgesehenen Abwägungsentscheidungen mit Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein durchgeführt und die Drittbeteiligungsrechte konsequent gewahrt werden. Darüber hinaus ist für die Lebensmittelwirtschaft eine bundesweit einheitliche Anwendung des Gesetzes von besonderer Bedeutung.