Europaweite Zulassung von Stevia als Süßstoff wird in sechs bis neun Monaten erwartet
Das für Lebensmittelzusatzstoffe zuständige Gremium der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), das ANS-Gremium , hat die Sicherheit von Steviolglycosiden, d. h. aus Pflanzenblättern extrahierten Süßungsmitteln, bewertet und für deren sichere Verwendung einen Wert für die zulässige tägliche Aufnahmemenge festgelegt. Wie die EFSA mitteilt, wurde die Bewertung an die Europäische Kommission übermittelt, die jetzt prüfen wird, ob sie die Substanzen in der Europäischen Union für ihre vorgeschlagene Verwendung — insbesondere in zuckerfreien Lebensmitteln oder Lebensmitteln mit niedrigen Brennwerten wie bestimmten aromatisierten Getränken, Süßwaren ohne zusätzlich zugesetztem Zucker oder niedrige Brennwerte aufweisende Suppen — zulassen wird.
Laut EFSA haben toxikologische Tests gezeigt, dass die Substanzen weder genotoxisch noch krebserregend sind und auch keine negativen Auswirkungen auf die Fortpflanzungsorgane des Menschen oder das ungeborene Leben haben. Das Gremium hat eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake — ADI)[1] von 4 mg pro kg Körpergewicht für Steviolglycoside festgelegt, einen Wert, der mit demjenigen des vom Gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) festgelegten in Einklang steht.
Die Branche erwartet nun, dass die endgültige Zulassung für die EU in sechs bis neun Monaten erfolgen wird. „Es wird vielen Herstellern in der Getränke und Lebensmittelindustrie viel mehr Möglichkeiten bei der Entwicklung von neuen Rezepturen für kalorienreduzierte, zuckerfreie Lebensmittel eröffnen. Die europäischen Verbraucher würden dann endlich die Möglichkeit erhalten, Stevia als natürliches Süßungsmittel als alternative zu null Kalorien oder kalorienreduzierte Produkte einzusetzen“, erklärte beispielsweise Michael Tietz , Geschäftsführer der Stevia Group.
Stevia Zulassungen sind bereits in folgenden Ländern erteilt, zum Teil schon seit Jahrzehnten: Australien, Brasilien, Frankreich (Zulassung Reb-A 97%), Japan, Neuseeland, Russland, Schweiz (Einzelzulassungen für Reb A 95) und den USA (Einzelzulassungen für Reb A 95).