01.08.2012

Haribo und Bundeskartellamt beenden Verfahren einvernehmlich

Das Bundeskartellamt hat gegen die HARIBO GmbH & Co. KG, Bonn, sowie deren verantwortlichen Mitarbeiter wegen kartellrechtswidrigen Informationsaustausches mit drei Schokoladenherstellern Bußgelder in Höhe von insgesamt rund € 2,4 Millionen verhängt. Die Ermittlungen waren im Jahr 2008 aufgenommen worden. Während die Verfahren mit zweien der drei anderen Unternehmen noch andauern, wurde das Verfahren gegen die HARIBO GmbH & Co. KG im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen. Wie der Fruchtgummihersteller mitteilt, haben sich in den Jahren 2006 bis 2007 Vertriebsmitarbeiter des Unternehmens sowie von drei Schokoladenherstellern zu Gesprächen getroffen.

Neben der Erörterung kartellrechtlich zulässiger Themen kam es dabei auch zu einem Austausch von Informationen über Konditionenforderungen aus den Verhandlungen mit verschiedenen großen Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels. Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass ein solcher Informationsaustausch über die Grenzen des kartellrechtlich Zulässigen hinausgeht. Bei der Bußgeldermittlung wurde berücksichtigt, dass es sich im Falle von HARIBO um einen minder schweren Verstoß gegen das Kartellrecht gehandelt hat. Die vergleichsweise geringe Geldbuße ist dabei auch auf die Kooperation von HARIBO bei der Aufklärung der Vorwürfe zurückzuführen.

www.haribo.com

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