Ritter Sport behält Markenschutz für Schokoladen-Quadrat
Die Karlsruher Richter entschieden, dass sich die charakteristische Form der „Ritter Sport“ durchaus als Marke schützen lasse. Der Konkurrent Mondelez International, der seine Milka-Schokolade in rechteckiger Form verkauft, hatte die Löschung des Quadrats als geschütztes Markenzeichen gefordert und damit vor dem Bundespatentgericht in München vor knapp einem Jahr zunächst Erfolg. Der BGH sah das aber anders. „Die quadratische Form der Tafelschokolade ist keine wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade“, hieß es in der Begründung.
Ausgeschlossen sei der Markenschutz nur dann, wenn die Form durch die Ware selbst bedingt sei. Das sei aber hier nicht der Fall. Mondelez hatte argumentiert, dass die Ritter Sport-Tafeln praktisch nur deshalb als Quadrate verpackt und verkauft würden, weil das bei Schokoladen normal sei. Das Bundespatentgericht muss jetzt den Löschungsantrag erneut prüfen.
Ähnlich gelagert sieht der BGH den Fall beim Traubenzucker Dextro Energy. Auch die quadratischen, eingekerbten und an den Ecken abgerundeten Stücke genössen grundsätzlich Markenschutz. Zwar hätten die Form und die Kerben hier nur praktische Gründe – dass sich der Traubenzucker leichter einstecken und auseinanderbrechen lasse –, nicht aber die Ecken und Kanten. Auch hier hatte das Bundespatentgericht gegen Dextro Energy entschieden und muss sich nochmals mit dem Fall befassen.