Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die ab Dezember 2014 in der EU gilt, stellt auch die Süßwarenindustrie vor neue Herausforderungen. Die LMIV etabliert einheitlich Grundsätze, Anforderungen und Zuständigkeiten für die Kennzeichnung vorverpackter und loser Lebensmittel.

Gleichzeitig ersetzt sie die nationale Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und Nährwertkennzeichnungsverordnung (NKV). Die meisten Bestimmungen der LMIV gelten ab dem 13.12.2014: Lebensmittelhersteller sind dann verpflichtet, detailliert auf Allergene aufmerksam zu machen. Kritische Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, gilt es in der Zutatenliste gesondert hervorzuheben, etwa durch farbliche Unterlegung. Vorgeschrieben ist für diese Informationen eine  Mindestschriftgröße von 1,2 mm, referenziert gemessen am Kleinbuchstaben „x“. Lediglich bei Verpackungen, deren größte Oberfläche kleiner als 80 cm² ist, darf die Schrift mit mindestens 0,9 mm kleiner ausfallen.

Kennzeichnungstechniken

Je mehr erforderliche Angaben, desto größer die Herausforderung: Für den Konsumenten in Punkto Übersichtlichkeit, für den Hersteller bezüglich der Anbringung aller erforderlicher Informationen auf dem Etikett. Mehrlagenetiketten und QR-Codes gehören zu hilfreichen Lösungen. Auch moderne Auszeichnungstechnologien können es den Herstellern erleichtern, die Anforderungen der LMIV pflichtgemäß zu erfüllen.

Eine neue Ära von Hochleistungsvollautomaten etwa stellt sich flexibel auf unterschiedliche Anforderungen wie Packungsgrößen und Etikettenarten ein, je nachdem wie der individuelle Leistungsbedarf aussieht. Das Preis-und Warenauszeichnungssystem GLM-Ievo von Bizerba verfügt beispielsweise über eine Performance von bis zu 200 Packungen pro Minute und kann durch seine modulare Bauweise für unterschiedlichste Verpackungsarten eingesetzt werden.

Diverse Softwareangebote für die Industrie wie das Bizerba „Nutrition Package“, ermöglichen es, Etiketten mittels Vorlagen sicher und effektiv mit allen wichtigen Angaben zu gestalten. Damit lässt sich die LMIV mit den geforderten Nährwerttabellen und GDA-Informationen auf den Packungen optimal umsetzen. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Stammdatenverwaltung zum Füllen der Textspalten. Die Produktverwaltung mit allgemeinen und Datumstexten lässt sich so mühelos an die individuellen Anforderungen anpassen.

Das in die Vollautomaten integrierte optische Kontrollsystem BVS-Imaxx sorgt dafür, dass auch alle nach LMIV geforderten Informationen korrekt auf der Packung sind. Die Überprüfung erfolgt innerhalb von Millisekunden. Zwei fest installierte Kameras fotografieren dazu das Produkt mit einer Fehlauslesungsrate im Promillebereich ab. Stellt das System eine Abweichung zum vorher eingelernten Referenzbild fest, wird das  fehlerhafte Produkt ausgesondert. 

Kennzeichnung informiert

Trotz der LMIV haben mehrere europäische Verbraucherverbände ihre Enttäuschung ausgedrückt und beklagt, dass es Kunden auch künftig nicht möglich sei, auf einen Blick das gesündeste Produkt zu wählen. Es fehle nach wie vor eine wirkungsvolle Maßnahme, um die Interessen der Verbraucher wirkungsvoll zu vertreten. Eine möglich Maßnahme und Weiterentwicklung könnte die Ampelkennzeichnung sein. Mehrere EU-Staaten und die Lebensmittelindustrie wehrten sich jedoch bislang noch gegen diesen Vorschlag. Kennzeichnungsregelungen erfüllen allerdings nur dann ihren Zweck, wenn der Verbraucher sie nutzt, versteht und sein Handeln daran ausrichtet. Verantwortliche aus Industrie, Handel und Handwerk sind deshalb in der Pflicht, mehr Verbraucher zu motivieren, sich mit Hilfe der Kennzeichnung zu informieren.  •

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